Rechtsbeschwerde 79 Owig Muster : Handbuch Fur Die Strafrechtlichen Rechtsmittel Und Rechtsbehelfe Burhoff Detlef Kotz Peter Amelung Daniel Bachler Lars Geipel Andreas Hagmann Daniel Herrmann David Junker Thorsten Oerder Monika Schimmel Dominique Schmidt Clarner - 2 anträge auf anordnung der erzwingungshaft (§ 96 abs.
Rechtsbeschwerde 79 Owig Muster : Handbuch Fur Die Strafrechtlichen Rechtsmittel Und Rechtsbehelfe Burhoff Detlef Kotz Peter Amelung Daniel Bachler Lars Geipel Andreas Hagmann Daniel Herrmann David Junker Thorsten Oerder Monika Schimmel Dominique Schmidt Clarner - 2 anträge auf anordnung der erzwingungshaft (§ 96 abs.. 2 anträge auf anordnung der erzwingungshaft (§ 96 abs. 2 in verbindung mit §§ 64, 82 owig ein spruchkörper des landgerichts als gericht erster instanz zuständig ist, sowie verfahren über rechtsbehelfe im vollzug des jugendarrestes, der jugendstrafe und der unterbringung in einem psychiatrischen. 1 owig), für die gemäß § 104 abs.
2 in verbindung mit §§ 64, 82 owig ein spruchkörper des landgerichts als gericht erster instanz zuständig ist, sowie verfahren über rechtsbehelfe im vollzug des jugendarrestes, der jugendstrafe und der unterbringung in einem psychiatrischen. 2 anträge auf anordnung der erzwingungshaft (§ 96 abs. 1 owig), für die gemäß § 104 abs.
1 owig), für die gemäß § 104 abs. 2 in verbindung mit §§ 64, 82 owig ein spruchkörper des landgerichts als gericht erster instanz zuständig ist, sowie verfahren über rechtsbehelfe im vollzug des jugendarrestes, der jugendstrafe und der unterbringung in einem psychiatrischen. 2 anträge auf anordnung der erzwingungshaft (§ 96 abs.
2 anträge auf anordnung der erzwingungshaft (§ 96 abs.
1 owig), für die gemäß § 104 abs. 2 in verbindung mit §§ 64, 82 owig ein spruchkörper des landgerichts als gericht erster instanz zuständig ist, sowie verfahren über rechtsbehelfe im vollzug des jugendarrestes, der jugendstrafe und der unterbringung in einem psychiatrischen. 2 anträge auf anordnung der erzwingungshaft (§ 96 abs.
2 in verbindung mit §§ 64, 82 owig ein spruchkörper des landgerichts als gericht erster instanz zuständig ist, sowie verfahren über rechtsbehelfe im vollzug des jugendarrestes, der jugendstrafe und der unterbringung in einem psychiatrischen. 1 owig), für die gemäß § 104 abs. 2 anträge auf anordnung der erzwingungshaft (§ 96 abs.
1 owig), für die gemäß § 104 abs. 2 in verbindung mit §§ 64, 82 owig ein spruchkörper des landgerichts als gericht erster instanz zuständig ist, sowie verfahren über rechtsbehelfe im vollzug des jugendarrestes, der jugendstrafe und der unterbringung in einem psychiatrischen. 2 anträge auf anordnung der erzwingungshaft (§ 96 abs.
1 owig), für die gemäß § 104 abs.
2 anträge auf anordnung der erzwingungshaft (§ 96 abs. 1 owig), für die gemäß § 104 abs. 2 in verbindung mit §§ 64, 82 owig ein spruchkörper des landgerichts als gericht erster instanz zuständig ist, sowie verfahren über rechtsbehelfe im vollzug des jugendarrestes, der jugendstrafe und der unterbringung in einem psychiatrischen.
1 owig), für die gemäß § 104 abs. 2 anträge auf anordnung der erzwingungshaft (§ 96 abs. 2 in verbindung mit §§ 64, 82 owig ein spruchkörper des landgerichts als gericht erster instanz zuständig ist, sowie verfahren über rechtsbehelfe im vollzug des jugendarrestes, der jugendstrafe und der unterbringung in einem psychiatrischen.
2 anträge auf anordnung der erzwingungshaft (§ 96 abs. 2 in verbindung mit §§ 64, 82 owig ein spruchkörper des landgerichts als gericht erster instanz zuständig ist, sowie verfahren über rechtsbehelfe im vollzug des jugendarrestes, der jugendstrafe und der unterbringung in einem psychiatrischen. 1 owig), für die gemäß § 104 abs.
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2 anträge auf anordnung der erzwingungshaft (§ 96 abs. 1 owig), für die gemäß § 104 abs. 2 in verbindung mit §§ 64, 82 owig ein spruchkörper des landgerichts als gericht erster instanz zuständig ist, sowie verfahren über rechtsbehelfe im vollzug des jugendarrestes, der jugendstrafe und der unterbringung in einem psychiatrischen.
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